Arbeitgeberinterview Kessler & Partner
Gespräch mit den Rechtsanwälten Dr. Arvid Siebert, Lennart Matzke und Luis Guijarro
Stellen Sie bitte kurz Ihre Kanzlei vor.
Welche Schwerpunkte besetzt sie, wie viele Mitarbeiter wirken an diesen Schwerpunkten in Ihrer Kanzlei mit?
Bei der Kanzlei kessler&partner handelt es sich um eine Bremer Kanzlei mit Tradition seit 1868. Schon immer standen Unternehmer und Unternehmen im Fokus der Mandatsbearbeitung und so berät die Kanzlei mit ihren Rechtsanwälten, Steuerberatern und Notaren von klassischen gesellschaftsrechtlichen Fragen und Transaktionen bis hin zu Haftungsrisiken und dem Pflichtenkreis der Gesellschafter und Geschäftsführer. Darüber hinaus ist unsere Kanzlei im Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht, Immobilienrecht und Wettbewerbsrecht für Mandanten tätig. Hieran schließen sich regelmäßig Fragen aus dem Bereich des Kartellrechts und der Compliance an.Insgesamt sind bei kessler&partner 11 Berufsträger, davon 3 Steuerberater, tätig.
Ferner stellt der persönliche Bereich von Unternehmern einen besonderen Schwerpunkt der Beratung dar; dies betrifft insbesondere Unternehmensnachfolgefragen, die wir durch die Einbeziehung unserer Steuerberater ganzheitlich angehen können. Hier gilt es eine Gesamtbetrachtung und Rundum-Betreuung zu garantieren. Die persönliche Beratung unter Berücksichtigung familiärer Besonderheiten ist dabei besonders wichtig.
Mit welchen Fragestellungen beschäftigen sich die Senior-Partner besonders häufig?
Steueroptimierte Umstrukturierung und Nachfolgegestaltungen, M&A, Krisenberatung und Beratung bei Gesellschafterstreitigkeiten.
Ihr Statement aus Anwaltssicht zu zwei aktuellen Entwicklungen in Ihrem Rechtsgebiet?
Die Digitalisierung macht auch vor der Juristerei nicht halt. So wird die automatisierte Betreuung von Klageverfahren und die automatisierte Erstellung von Verträgen durch künstliche Intelligenz weiter verbessert und dadurch Alltagsarbeiten erleichtert. Wer allerdings hier nicht mit der Zeit geht, kann zukünftig leicht in Schwierigkeiten geraten. Wir bei kessler&partner verfolgen einen konsequenten Digitalisierungsansatz und nutzen verschiedene Tools zur Verschlankung und Vereinheitlichung von althergebrachten Arbeitsabläufen, ohne dabei unsere persönliche Beziehung zu unseren Mandanten „zu verlieren“.
Was sind typische Mandate Ihrer Kanzlei?
Als typischer Mittelstandsberater zählen Konzerne wie Familienunternehmen zu unserem Mandantenstamm. Die auftretenden Rechtsfragen können wir mit einem Fullservice-Ansatz in Kombination mit unseren Steuerberatern umfänglich und kompetent beraten. Aus diesem Grunde betreut kessler&partner von der Gesellschaftsgründung und notariellen Umsetzung über Gesellschaftsstreitigkeiten bis hin zur Umstrukturierung und Begleitung eventueller Krisen sämtliche Phasen einer Unternehmung.
Unter anderem kann als Mandat die Fassmer-Werft, insbesondere bei der Betreuung rund um die Frage nach einer Übernahme der Elsflether Werft und des Gorch Fock-Auftrages genannt werden. Unsere Kanzlei begleitete des Weiteren auf Seiten des Verkäufers die Veräußerung der Firmengruppe Eggers & Franke an Rotkäppchen-Mumm.
Welchen Kniff haben Sie bereits angewendet, um besonders erfolgreich und effizient die Interessen Ihrer Mandanten zu vertreten?
Warum beauftragt man Sie?
Eine wirtschaftliche Betrachtungsweise steht bei kessler&partner im Vordergrund. Hier spielt betriebswirtschaftliches Know-how eine besondere Rolle, alle Anwälte prägt unternehmerisches Denken. Gleichzeitig können wir auf eine eigene Steuerberatung zurückgreifen. Dies ermöglicht interdisziplinäres Arbeiten im eigenen Hause, was mittelständische Rechtsanwaltskanzleien grundsätzlich so nicht bieten. Schließlich ist der Teamgedanke bei uns kein Lippenbekenntnis, sondern wird tatsächlich gelebt. Darüber hinaus zeichnet sich die Sozietät durch besonderes Verhandlungsgeschick und taktisch kluges Vorgehen aus. Wir denken grundsätzlich mehrere Schritte voraus, um jegliche Fallwendung bereits vorab durchgespielt zu haben. Denn der Erfolg der Mandanten ist nicht nur juristisch, sondern insbesondere auch kaufmännisch geprägt.
Im Interesse der Mandanten sind wir auch bereit, deren Recht bis vor dem Bundesverfassungsgericht zu verfolgen, wo kessler&partner in den vergangenen Jahren mehrfach in mündlichen Verhandlungen aufgetreten ist.
Welche überraschenden Wendungen gab es in einigen Fällen und wie konnten Sie den jeweiligen Fall „retten“ oder zum Besseren wenden?
Es ist immer wieder der Faktor „Mensch“ und die Psychologie des Falles, die zu überraschenden Entwicklungen führt. In gesellschaftsrechtlichen und in Nachfolgeangelegenheiten ist es immer wieder beeindruckend, wie sich durch den Wegfall einzelner Personen – sei es durch Verkauf, anderweitiges Ausscheiden, Tod oder aus anderen Gründen – die Situation nicht selten grundlegend ändert und dann auch Minderheitsgesellschafter oder Beteiligte mit geringerem (Stimm-) Gewicht sich mit überzeugenden Argumenten durchsetzen können. Hierin ist kessler&partner unterstützend und begleitend tätig und hilft den Mandanten auch mit seinem Netzwerk.
Welche Karriere-relevanten Entwicklungen sehen Sie für junge Juristen in Ihrem Rechtsgebiet kommen?
Wirtschaftliches Verständnis bleibt, genauso wie das Gespür für verschiedene Verhandlungssituationen, ein wesentliches Werkzeug eines Wirtschaftsanwalts. Aus diesem Grunde sind Schwerpunkte in der Ausbildung über die klassischen juristischen Vorlesungen weiterhin wichtig und fördern, über den Tellerrand hinauszuschauen.
Welche Einstiegschancen bieten Sie jungen Juristen?
Wie sehen diese konkret aus?
Junge Kolleginnen und Kollegen können bei kessler&partner unmittelbar nach Einstieg direkt am Mandat mitarbeiten. Hier gibt es kein „Back-Office“, sondern es findet von Beginn an Mandantenkontakt statt.
Darüber hinaus können Berufsanfänger von einem jungen, hochmotivierten und mehrsprachigem (neben Englisch vor allem Spanisch und Polnisch) Team profitieren. Wir unterstützten uns und der Team-Gedanke steht tatsächlich im Vordergrund. Nur gemeinsam kann ein für den Mandanten perfektes Ergebnis erzielt werden. Des Weiteren bestehen viele Freiheiten für eigene Ideen und die Umsetzung selbst erarbeiteter Projekte, beispielsweise in der Akquise. Bei kessler&partner wird man nicht nur zu einem hervorragenden Rechtsanwalt, sondern auch zu einem Unternehmer mit Weitsicht und moralischem Kompass.
Auch an Veröffentlichungen der Kanzlei werden junge Juristen beteiligt und als Autoren mit genannt, so Frau Rechtsanwältin Grün neben Rechtsanwalt Dr. Siebert und Steuerberater Dr. Sommer bei der Veröffentlichung des Aufsatzes „Verfassungsmäßigkeit des § 7 S. 2 Nr. 2 GewStG“ in DStR 2019 Heft 8, S. 367 ff. und dem im Jahre 2019 erschienenen Buch „Nachfolge im Mittelstand – Steuerliche und rechtliche Optimierung – mit Übersichten, Beispielen und Mustervorlagen“ (Erich Schmidt Verlag). Ein weiteres Buchprojekt dieser Autoren wird voraussichtlich Ende 2020 zum Thema „Erbschaft, Schenkung, Vorsorge" erscheinen. Direkt online eingesehen werden können die Kommentierungen der Normen § 31 GmbHG und § 706 BGB.
Welche Karriere-relevanten Entwicklungen sehen Sie für junge Juristen in Ihrem Rechtsgebiet kommen?
Wirtschaftliches Verständnis bleibt, genauso wie das Gespür für verschiedene Verhandlungssituationen, ein wesentliches Werkzeug eines Wirtschaftsanwalts. Aus diesem Grunde sind Schwerpunkte in der Ausbildung über die klassischen juristischen Vorlesungen weiterhin wichtig und fördern, über den Tellerrand hinauszuschauen.
Welche Einstiegschancen bieten Sie jungen Juristen?
Wie sehen diese konkret aus?
Junge Kolleginnen und Kollegen können bei kessler&partner unmittelbar nach Einstieg direkt am Mandat mitarbeiten. Hier gibt es kein „Back-Office“, sondern es findet von Beginn an Mandantenkontakt statt.
Darüber hinaus können Berufsanfänger von einem jungen, hochmotivierten und mehrsprachigem (neben Englisch vor allem Spanisch und Polnisch) Team profitieren. Wir unterstützten uns und der Team-Gedanke steht tatsächlich im Vordergrund. Nur gemeinsam kann ein für den Mandanten perfektes Ergebnis erzielt werden. Des Weiteren bestehen viele Freiheiten für eigene Ideen und die Umsetzung selbst erarbeiteter Projekte, beispielsweise in der Akquise. Bei kessler&partner wird man nicht nur zu einem hervorragenden Rechtsanwalt, sondern auch zu einem Unternehmer mit Weitsicht und moralischem Kompass.
Auch an Veröffentlichungen der Kanzlei werden junge Juristen beteiligt und als Autoren mit genannt, so Frau Rechtsanwältin Grün neben Rechtsanwalt Dr. Siebert und Steuerberater Dr. Sommer bei der Veröffentlichung des Aufsatzes „Verfassungsmäßigkeit des § 7 S. 2 Nr. 2 GewStG“ in DStR 2019 Heft 8, S. 367 ff. und dem im Jahre 2019 erschienenen Buch „Nachfolge im Mittelstand – Steuerliche und rechtliche Optimierung – mit Übersichten, Beispielen und Mustervorlagen“ (Erich Schmidt Verlag). Ein weiteres Buchprojekt dieser Autoren wird voraussichtlich Ende 2020 zum Thema „Erbschaft, Schenkung, Vorsorge" erscheinen. Direkt online eingesehen werden können die Kommentierungen der Normen § 31 GmbHG und § 706 BGB.