Am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung als nachgeordnete Behörde des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus sind in der Abteilung ByCS IT-Servicemanagement (BIT) zum nächstmöglichen Zeitpunkt zwei Vollzeitstellen als
zu besetzen.
Als zentraler Bestandteil der Digitalisierung des bayerischen Bildungswesens stellt das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK) gemeinsam mit weiteren Staatsministerien die „BayernCloud Schule“ (ByCS; www.bycs.de) bereit – eine Plattform, die digitale Lerninhalte und moderne Softwarelösungen für alle Schulen in Bayern bietet. Das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) spielt dabei eine maßgebliche Rolle und verantwortet die operative Umsetzung der ByCS-Angebote. Während des Betriebs der Anwendungen und der Steuerung der Dienstleister ergeben sich regelmäßig juristische Fragestellungen.
Gestalten Sie die Zukunft der digitalen Bildung in Bayern mit!
Sie beraten und unterstützen eigenständig die fachlich verantwortlichen Referate am ISB bei vielfältigen IT- und datenschutzrechtlichen Fragestellungen. Sie stimmen sich in grundlegenden und strategischen Rechtsfragen mit dem StMUK ab und arbeiten mit Juristinnen und Juristen der IT-Vergabestelle und Medienabteilung des ISB zusammen.
Mehr zum Arbeiten in der Abteilung ByCS IT-Servicemanagement (BIT) finden Sie unter https://mebis.bycs.de/arbeiten-in-der-schule-digital-am-isb.
Die Stellen sind teilzeitfähig, sofern durch Jobsharing die ganztägige Wahrnehmung der Aufgaben gesichert ist.
In den Fällen, in denen mehrere Bewerber / Bewerberinnen (m/w/d) die Ausschreibungsbedingungen erfüllen und für die Stellenbesetzung im Wesentlichen gleich geeignet sind, wird ein strukturiertes Auswahlgespräch durchgeführt, dessen Ergebnis dann der Auswahlentscheidung zugrunde gelegt wird.
Die Stellen sind für die Besetzung mit Menschen mit Schwerbehinderung geeignet. Menschen mit Schwerbehinderung werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).
Hinsichtlich des Datenschutzes beachten Sie bitte folgenden Link: www.isb.bayern.de/ueber-das-isb/freie-stellen/datenschutz.
Herr StD Sebastian Pfanzelt, Abteilungsleiter ByCS IT-Service-Management