Diversity-Kompetenz - eine Schlüsselqualifikation für Referendare
Sie sind vielleicht noch keine Volljuristen und Volljuristinnen – doch übernehmen Rechtsreferendare und -referendarinnen bereits während ihrer Ausbildung verantwortungsvolle Tätigkeiten. Kenntnisse in menschenrechtsbasiertem Diskriminierungsschutz, eine Sensibilisierung für Rassismus und Diskriminierung sowie Stärkung der Diversity-Kompetenz sind daher wichtige Schlüsselqualifikationen für die verschiedenen Stationen, die Referendare und Referendarinnen absolvieren.
Da antidiskriminierungsrechtliche Fragestellungen in der juristischen Ausbildung nach wie vor ein Schattendasein fristen, Diskriminierungen in der Bundesrepublik jedoch keine Randerscheinung sind, ist es ein zentrales Anliegen des Projekts „Anwaltschaft für Menschenrechte und Vielfalt“, auch den Juristennachwuchs für das Thema zu sensibilisieren.
So fand im Deutschen Institut für Menschenrechte in Berlin das Seminar „Menschenrechtsbasierter Diskriminierungsschutz und Diversity“ statt, das sich an Referendarinnen und Referendare richtete und vom Projekt „Anwaltschaft für Menschenrechte und Vielfalt“ durchgeführt wurde.
Das Interesse der angehenden Juristen und Juristinnen an antidiskriminierungsrechtlichen Fragestellungen war groß. Neben der reinen Wissensvermittlung im Bereich des Diskriminierungsschutzes, der sich aus den Menschenrechten ergibt, erhielten die Referendarinnen und Referendaren in den beiden Seminartagen auch eine Einführung in das Thema Diversity-Kompetenz.
Der Begriff Diversity wird meist mit Vielfalt übersetzt und bezieht sich auf Unterschiedlichkeiten im Hinblick auf Kategorien wie Geschlecht, ethnische und soziale Herkunft, sexuelle Orientierung, Religion und Weltanschauung, Alter und Behinderung. Ziel des Diversity-Kompetenzaufbaus ist der professionelle und wertschätzende Umgang mit diesen Unterschiedlichkeiten und damit verbunden eine Sensibilisierung für Ausschließungsmechanismen wie Rassismus und Diskriminierung beim Zugang zum Recht.