AGB
Die Services der Stellenbörse Karriere-Jura werden angeboten von:
Dr. von Göler Verlagsgesellschaft mbH
Gustav-Meyrink-Str. 22
81245 München
Germany
Tel.: +49 - (0) 89 - 820 859-50
Fax: +49 - (0) 89 - 820 859-59
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1. Werbeauftrag
"Werbe- oder Anzeigenauftrag" im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Einschaltung einer oder mehrerer Werbemittel Ausschreibungen eines Werbungtreibenden oder sonstiger Interessenten auf der Stellenbörse Karriere-Jura und den daran angeschlossenen Medien (z.B. Newsletter 'Karriere-Jura' sowie den Stellenmärkten auf Partnerportalen, wie bspw. Kommentar.de und sozialen Medien wie Instagram, Facebook) zum Zwecke der Verbreitung. Anzeigenpreisliste in ihrer aktuellen Fassung, die einen integralen Vertragsbestandteil bildet. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder sonstiger Interessenten ist, soweit sie mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen.
2. Werbemittel
Ein Werbemittel kann aus einem oder mehreren der folgenden Elemente bestehen:
- Aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und Bewegtbildern,
- Aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen.
Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden ggfs. als Werbung deutlich kenntlich gemacht.
3. Vertragsschluß
Der Vertrag kommt erst zustande durch
- schriftliche oder durch E-Mail erfolgende Bestätigung des Auftrags durch die Karriere-Jura GmbH oder
- die online erfolgende Verbreitung der Werbung.
Mündliche oder fernmündliche Bestätigungen sind rechtlich nicht verbindlich.
Sämtliche Kommunikation im Zusammenhang mit dem Vertrag und dessen Abwicklung, inklusive der Rechnungsstellung, erfolgt per E-Mail.
Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag mit der Werbeagentur zustande, vorbehaltlich anderer Vereinbarungen.
4. Abwicklungsfrist
Werbeschaltungen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluß abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Schaltungen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen des ersten Werbemittels abzuwickeln, sofern das erste Werbemittel innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
5. Erstattung von Nachlässen
Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die die Dr. von Göler Verlagsgesellschaft mbH nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschiedsbetrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlaß an die Dr. von Göler Verlagsgesellschaft mbH zu erstatten.
Der Auftraggeber hat, wenn nicht anders vereinbart, rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Werbemitteln innerhalb eines Jahres entsprechenden Nachlaß, wenn er zu Beginn der Frist einen Vertrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Anzeigenpreisliste zu einem Nachlaß von vornherein berechtigt. Der Anspruch auf rückwirkenden Nachlaß erlischt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird.
6. Platzierungsangaben
Hat der Auftraggeber keinen Platzierungswunsch für das Werbemittel geäußert, ist die schriftliche Bestätigung mit dem im Auftrag angegebenen Umfang maßgeblich. Die Platzierung des Werbemittels wird vom Auftraggeber und Dr. von Göler Verlagsgesellschaft mbH einvernehmlich vorgenommen. Ist dieses nicht herstellbar, entscheidet die Dr. von Göler Verlagsgesellschaft mbH nach billigem Ermessen unter größtmöglicher Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers.
Für die Platzierung von Werbemitteln kommen ausschließlich die Formate in Frage, die in der jeweils gültigen Anzeigenpreisliste.
7. Datenanlieferung
Der Auftraggeber ist verantwortlich für die vollständige Anlieferung einwandfreier, geeigneter Werbemittel bis spätestens drei Werktage vor Schaltungsbeginn. Etwaige Abweichungen sind mit der Dr. von Göler Verlagsgesellschaft mbH unverzüglich schriftlich oder per E-Mail abzustimmen. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Vorlagen fordert die Karriere-Jura GmbH Ersatz an.
Das Vorstehende gilt sinngemäß auch für die vom Auftraggeber genannten Online-Adressen, auf die das Werbemittel verweisen soll. Bei nicht ordnungsgemäßer, insbesondere verspäteter Anlieferung oder nachträglicher Änderung wird keine Gewähr für die vereinbarte Verbreitung des Werbemittels übernommen. Die Pflicht der Dr. von Göler Verlagsgesellschaft mbH zur Aufbewahrung von Werbemittel und/oder Abrufstatistik endet drei Monate nach der letztmaligen Verbreitung des Werbemittels.
8. Ablehnungsbefugnis
Die Dr. von Göler Verlagsgesellschaft mbH behält sich vor, Werbeaufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses - wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze, die guten Sitten oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für die Dr. von Göler Verlagsgesellschaft mbH unzumutbar ist. Insbesondere kann die Dr. von Göler Verlagsgesellschaft mbH ein bereits veröffentlichtes Werbemittel zurückziehen, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte des Werbemittels selbst oder der Daten vornimmt, auf die durch eine Verknüpfung verwiesen wird.
9. Rechtegewährleistung
Der Auftraggeber gewährleistet und sichert zu, dass er alle zur Platzierung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt die Karriere-Jura GmbH hiermit von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der etwaigen Verletzung wettbewerbsrechtlicher, strafrechtlicher, urheberrechtlicher und sonstiger gesetzlicher Bestimmungen diesem entstehen können.
Die Freistellung erstreckt sich auch auf die bei der notwendigen Rechteverteidigung gegenüber Dritten entstehenden Kosten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Karriere-Jura GmbH nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechteverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen, soweit dies dem Auftraggeber ohne die Verletzung eigener Verpflichtungen gegenüber Dritten und bei Wahrung eigener Geheimhaltungsinteressen möglich ist.
10. Bezeichnungen
In Überschriften und Trefferlisten verzichtet der Betreiber der Stellenbörse aus Platzgründen sowie der besseren Lesbarkeit auf die Verwendung multipler Geschlechter und stellt an dieser Stelle ausdrücklich klar, dass sowohl der Betreiber der Stellenbörse als auch sämtliche Inserenten mit den ausgeschriebenen Positionen Bewerber aller Geschlechter ansprechen.
11. Gewährleistung des Anbieters
Die Dr. von Göler Verlagsgesellschaft mbH gewährleistet eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen.
Ein Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere nicht vor, wenn er hervorgerufen wird
- durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware (z.B. Browser) oder
- durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder
- durch Rechnerausfall beim Internet-Provider oder Online-Diensten oder
- durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxy-Servern (Zwischenspeichern) kommerzieller und nicht-kommerzieller Provider und Online-Dienste oder
- durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert.
Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Läßt die Dr. von Göler Verlagsgesellschaft mbH eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzwerbung erneut von ungenügender Wiedergabequalität, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags.
12. Mängelrüge
Bei beiderseitigen Handelsgeschäften hat der Auftraggeber das eingeschaltete Werbemittel unverzüglich nach der ersten Schaltung zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich zu rügen. Die Rügefrist bei derartigen Handelsgeschäften beginnt bei offenen Mängeln mit der Einschaltung des Werbemittels, bei verdeckten Mängeln mit ihrer Entdeckung. Unterläßt der Auftraggeber die Mängelrüge, so gilt die Einschaltung des Werbemittels als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
13. Haftung
Eine Haftung der Dr. von Göler Verlagsgesellschaft mbH ist ausgeschlossen. Die gilt nicht für die Haftung für Schäden wegen Verletzung solcher Vertragspflichten, die für die Erreichung des Vertragszweckes unverzichtbar sind (Kardinalpflichten), wegen fehlerhafter Produkte nach dem Produkthaftungsgesetz, aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Dr. von Göler Verlagsgesellschaft mbH oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Dr. von Göler Verlagsgesellschaft mbH beruhen und für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Dr. von Göler Verlagsgesellschaft mbH oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Dr. von Göler Verlagsgesellschaft mbH beruhen.
14. Preisliste
Eine Änderung der Tarife bleibt vorbehalten. Es gilt die im Zeitpunkt der Auftragserteilung im Internet veröffentlichte Anzeigenpreisliste. Für von der Dr. von Göler Verlagsgesellschaft mbH bestätigte Aufträge sind Preisänderungen allerdings nur wirksam, wenn sie von der Dr. von Göler Verlagsgesellschaft mbH mindestens einen Monat vor Veröffentlichung des Werbemittels angekündigt werden. Bei einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muß innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden.
Rabatte richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Werbeagenturen und sonstige Werbevermittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbetreibenden an die Preislisten der Dr. von Göler Verlagsgesellschaft mbH zu halten.
15. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen und Einziehungskosten berechnet. Die Dr. von Göler Verlagsgesellschaft mbH kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Schaltung Vorauszahlung verlangen.
Begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen die Karriere-Jura GmbH, auch während der Laufzeit des Vertrages das Erscheinen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
16. Erfüllungsort/Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz der Dr. von Göler Verlagsgesellschaft mbH.
Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand am Sitz der Dr. von Göler Verlagsgesellschaft mbH.
Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt und hat der Auftraggeber nach Vertragsschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz der Dr. von Göler Verlagsgesellschaft mbH vereinbart.
17. Verwendung von Google Analytics
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