Arbeitgeberinterview Rechtsanwälte Meyer-Götz, Oertel Kollegen

Gespräch mit Rechtsanwältin Karin Meyer-Götz, Autorin der Kommentierungen von §§ 1571 ff. BGB, Dr. von Göler Kommentare

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Stellen Sie bitte kurz Ihre Kanzlei vor. Welche Schwerpunkte besetzt sie, wie viele Mitarbeiter wirken an diesen Schwerpunkten in Ihrer Kanzlei mit?

Wir bearbeiten mit sieben Rechtsanwälten ausschließlich familien - und erbrechtliche Fälle. Fünf Rechtsanwälte der Kanzlei sind Fachanwälte für Familienrecht. Außerdem gibt es noch eine Rechtsanwältin mit dem Titel Fachanwältin für Steuerrecht und einen Anwalt mit dem Fachanwaltstitel Erbrecht.

Was sind typische Mandate Ihrer Kanzlei? Können Sie ggf. sogar Namen nennen oder Referenzen einfließen lassen (Standesrecht beachten)? 

Unsere Mandanten kommen überwiegend aus dem bürgerlichen oder großbürgerlichen und unternehmerischen Bereich. Namen können wir selbstverständlich nicht nennen.  

 


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Welchen Kniff haben Sie bereits angewendet, um besonders erfolgreich und effizient die Interessen Ihrer Mandanten zu vertreten? 

Warum beauftragt man Sie?

Wir werden beauftragt, weil wir einen guten Ruf haben und durchweg immer auf der FOCUS-Liste für Anwälte erscheinen. Unsere Arbeit zeichnet sich durch hohes Fachwissen und Gründlichkeit aus.


Welche überraschenden Wendungen gab es in einigen Fällen und wie konnten Sie den jeweiligen Fall‚ retten oder zum Besseren wenden?  

Selbstverständlich kann sich ein Fall immer zum Besseren wenden oder einmal zum Schlechteren, wenn wir z.B. nicht alle erforderlichen Informationen vom Mandanten bekommen haben.


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Mit welchen Fragestellungen beschäftigen sich die Seniorpartner besonders häufig?

Die Seniorpartner der Kanzlei sind häufig beratend, aber auch forensisch tätig und im Bereich der Akquise sowie dem Kanzleiauftritt.

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Ihr Statement aus Anwaltssicht zu zwei aktuellen Entwicklungen in Ihrem Rechtsgebiet?

Im Familienrecht gibt es derzeit keine sensationellen neuen Entwicklungen.


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Welche Karriere-relevanten Entwicklungen sehen Sie für junge Juristen in Ihrem Rechtsgebiet kommen?

Das Familienrecht bleibt auch für junge Anwälte interessant. Es ist konjunkturunabhängig.
 

 

Welche Einstiegschancen bieten Sie jungen Juristen? Wie sehen diese konkret aus?

Derzeit brauchen wir keine neuen Anwälte. Wir haben vor zwei Jahren eine jüngere Kollegin eingestellt.

Karin Meyer-Götz ist Autorin der Kommentierungen von §§ 1571 ff. BGB, Dr. von Göler Kommentare

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